Was erwartet Ihren Hund?
Jeder Hund, der in der Tierpension untergebracht werden soll, muss gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose geimpft sein. Die Impfung muss mindestens vier Wochen bzw. höchstens ein Jahr zurückliegen. Der Impfpass wird bei der Aufnahme abgegeben und bei der Abholung wieder an den Tierhalter ausgehändigt. Nicht zweifelsfrei nachgewiesene Impfungen werden in der Tierärztlichen Klinik für Kleintiere Ute Heinrich durchgeführt.
Vor der Aufnahme in die Tierpension muss der Gesundheitszustand des Hundes festgestellt werden, hierzu wird er in der Tierärztlichen Klinik für Kleintiere Ute Heinrich untersucht, das Ergebnis wird festgestellt und dem Tierhalter bekannt gegeben. Hierbei wird auch dafür gesorgt, dass das Tier entwurmt und gegen Flohbefall geschützt ist.
Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden, wenn eine Läufigkeit unmittelbar bevorsteht, muss der Tierhalter bei der Aufnahme des Tieres darauf aufmerksam machen.
Jeder Tierhalter kann seinem Tier ein Körbchen oder eine Decke, ggf auch Spielzeug mitgeben. Für diese Gegenstände kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Jeder Hund sollte ein Halsband tragen, Fress- und Wassernäpfe sowie Ausführleinen sind in der Pension in ausreichender Zahl vorhanden.
Terminabsprachen können telefonisch getroffen werden, das Aufnahmeformular wird erst bei der Übergabe des Hundes vom Tierhalter und einem Vetreter der Tierpension unterschrieben. Generell ist die Aufnahme und die Herausgabe des Hundes nur zu den Sprechzeiten der Tierärztlichen Klinik für Kleintiere möglich.
Alle Fragen nach dem Charakter oder den Eigenheiten des Hundes haben einen triftigen Grund, sie sollten dementsprechend gewissenhaft beantwortet werden. Nur so kann von Anfang an Rücksicht auf die individuelle Hundenatur genommen werden. Durch die Tatsache, dass jeder Pensionshund regelmäßig ausgeführt wird, statt ihn im Zwinger zu belassen, treten folgende Risiken auf: Weglaufen oder Auseinandersetzungen mit fremden Hunden. Diese Risiken muss jeder Tierhalter eingehen, da eine reine Zwingerhaltung in dieser Pension nicht betrieben wird.
Jeder Hund ist während seines Pensionsaufenthaltes haftpflichtversichert. Diese Versicherung deckt jedoch nur Schäden gegenüber Dritten ab. Ansprüche gegen den Tierhalter oder den Pensionsbetreiber sind hiermit nicht abgedeckt.
Sollte ein Hund während seines Aufenthaltes erkranken bzw. einen Unfall erleiden, wird er in der Tierärztlichen Klinik für Kleintiere Ute Heinrich behandelt. Die Kosten hierfür trägt der Tierhalter.
Was erwartet Ihre Katze?
Jede Katze, die in der Tierpension untergebracht werden soll, muss gegen Tollwut, Katzenschnupfen, Katzenseuche sowie gegen Leukose geimpft sein. Die Impfung muss mindestens vier Wochen bzw. höchstens ein Jahr zurückliegen. Der Impfpass wird bei der Aufnahme abgegeben und bei der Abholung wieder an den Tierhalter ausgehändigt. Nicht zweifelsfrei nachgewiesene Impfungen werden in der Tierärztlichen Klinik für Kleintiere Ute Heinrich durchgeführt.
Vor der Aufnahme in die Tierpension muss der Gesundheitszustand der Katze festgestellt werden, hierzu wird sie in der Tierärztlichen Klinik für Kleintiere Ute Heinrich untersucht, das Ergebnis wird festgestellt und dem Tierhalter bekannt gegeben. Hierbei wird auch dafür gesorgt, dass das Tier entwurmt und gegen Flohbefall geschützt ist. Eventuell erhält die Katze eine Injektion mit Immunserum um die Krankheitsanfälligkeit zu mindern. Die Kosten hierfür trägt der Tierbesitzer.
Diese Preise beinhalten die Unterbringung und die Futterkosten. Es werden sowohl der erste als auch der letzte Tag berechnet.
Jeder Tierhalter kann seinem Tier ein Körbchen oder auch Spielzeug mitgeben, für diese Gegenstände kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Katzentoilette sowie Fress- und Wassernäpfe sind in der Pension in ausreichender Zahl vorhanden.
Terminabsprachen können telefonisch getroffen werden, das Aufnahmeformular wird erst bei der Übergabe der Katze vom Tierhalter und einem Vertreter der Tierpension unterschlrieben. Generell ist die Aufnahme und die Herausgabe der Katze nur zu den Sprechzeiten der Tierärztlichen Klinik für Kleintiere Ute Heinrich möglich.
Alle Fragen nach dem Charakter oder den Eigenheiten der Katze haben einen triftigen Grund, sie sollten dementsprechend gewissenhaft beantwortet werden, nur so kann von Anfang an Rücksicht auf die speziellen Eigenschaften genommen werden.
Sollte die Katze während ihres Aufenthaltes erkranken, wird sie in der Tierärztlichen Klinik für Kleintiere Ute Heinrich behandelt, die Kosten hierfür trägt der Tierbesitzer.
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